Schönheitsoperationen im Ausland

Schönheitsoperationen im Ausland durchzuführen ist sehr verlockend. Die Preise sind - aufgrund niedrigerer Personal und Lohn-Nebenkosten - oft erheblich günstiger als in Deutschland.

Doch bei Schönheitschirurgie im Ausland ist Vorsicht geboten. Die medizinischen und hygienischen Standards, wie die dort nötigen ärztlichen Qualifikationen können im Vorfeld oft kaum eingeschätzt werden. Andere wichtige Dinge: An wen kann man sich in Fällen von Komplikationen wenden? Oder in Fällen von nötiger Nachsorge? Oftmals müssen erst Hunderte von Kilometer zurückgelegt werden. Wie sieht es aus in Fällen von Reklamationen? Ist man kulant? In Deutschland sind Ärzte in greifbarer Nähe und jeder Arzt in Deutschland ist verpflichtet eine Berufs-Haftpflichtversicherung abzuschliessen.

Wurde die OP in Deutschland durchgeführt, kann ein deutscher Arzt in Deutschland rechtlich in Anspruch genommen werden. Ein Arzt mit beispielsweise Sitz in Ungarn, der eine missglückte OP zu verantworten hat, kann grundsätzlich in Deutschland nicht mit Erfolg verklagt werden (Ausnahme: der Behandlungsvertrag wurde in Deutschland geschlossen, wie durch eine deutsche Repräsentanz. Dies muss im Einzelfall geprüft werden), da die deutschen Gerichte nicht zuständig sind. Es gilt also nicht automatisch deutsches Recht.