Kosten - Rechtschutzversicherung
Haben Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen?
Mit einer Rechtschutzversicherung können Patienten Ihre Ansprüche gegenüber dem Arzt (wird die ärztliche Sorgfaltspflicht gegenüber eines Patienten verletzt, greift die zivilrechtliche Verantwortlichkeit - die Arzthaftung und das Arzthaftungsrecht) wie Schadenersatz und Schmerzengeld geltend machen. In Fällen in welchen ein Arzt falsch operiert, oder nicht schonungslos aufgeklärt (schonungslose Aufklärung) hat.
Wie der Fall der franz. Firma Pip Anfang des Jahres 2012 gezeigt hat, siehe auch den Artikel im Focus, sind die Risiken von Schönheitschirurgie und Schönheits-Op nicht unerheblich.
Auch die Versicherungsbranche hat sich diesem Thema angenommen und gibt es bereits Rechtschutzpolicen zugeschnitten auf die plastische Chirurgie, wie beispielweise von Roland.
Eine Rechtsschutzversicherung kann in Fällen von OP-Pfusch eine große Hilfe sein! Denn oftmals ist die Höhe der Prossezkosten, die man eventuell auf sich zukommen sieht, ein entscheidender Grund dafür, dass Patienten gar nicht erst den Mut aufbringen, gegen den behandelnden Arzt, oder Schönheitschirurgen vorzugehen.
Diese Art der Versicherung stellt einen Versicherungsvertrag dar, bei welchem sich ein Versicherer (im Gegenzug einer laufenden Prämienzahlung des Versicherungsnehmers) verpflichtet, die notwendigen Dienstleistungen und Maßnahmen im rechtlichen Interessen des Patienten (des Versicherten) gemäß der Vertragsbestandteile und Leistungsbeschreibung abzudecken.
In der Regel werden die Kosten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche von allen Rechtsschutzversicherern übernommen und müssen zudem im Erfolgsfalle von den beklagten/gegnerischen Kliniken und/oder Ärzten erstattet werden.